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BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 61/69 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kinderzuschuß - Scheineheliches Kind - Feststellung der Nichtehelichkeit - Rückforderungsrecht des Versicherungsträgers
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2326
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68
Doppelte Rentenberechtigung - Zusammentreffen zweier Renten - Knappschaftliche …
Auszug aus BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 61/69
Die weitere Voraussetzung für die Rückforderung, daß der Kläger bei Empfang des Kinderzuschusses gewußt hat oder hätte wissen müssen, ihm stehe diese nicht zu, ist dem Wortlaut des 5 93 Abs, 2 Satz 2 RKG nach nicht erfüllt° Wenn dem Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Empfangs, wie im vorliegenden Fall, die Leistung zustand, entfällt natürlich die Möglichkeit des Wissens oder Wissenmüssens° Man kann allerdings andererseits annehmen, daß der Kläger seit der Erhebung der Anfechtungsklage damit gerechnet hat, daß die Nichtehelichkeit der Kinder demnächst durch das Landgericht festgestellt werden würde° Wie der Senat in seinem Urteil vom 24° Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - ausgeführt hat, ist ein solcher Umstand dem Wissenmüssen i"S° des 5 93 Abs° 2 RKG, daß die Leistung zu Unrecht gezahlt wird, gleichzubewerten, wenn die Erwartung des Versicherten später durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt wird, Die Interessenlage, die der Gesetzgeber in © 93 Abs° 2 Satz 2 RKG offenkundig als regeluhgsbedürftig angesehen hat, gleicht der dieser Fälle in so hohem Maße, daß eine rechtsergänzende Anwendung der Bestimmung gerechtfertigt und geboten erscheint° Der vorliegende Fall unterscheidet sich allerdings insofern von dem in dem ooao Urteil entschiedenen Fall, als zur Zeit 8.